Keine weitreichendere Zuständigkeit der Stadt, die eine Einrichtung rechtfertigen würde

BRAUNSCHWEIG (24. März 2020). Zunehmende Diskriminierungen sind leider ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und in keiner Weise zu tolerieren. Deswegen jedoch eine kommunale Antidiskriminierungsstelle in der Verwaltung der Stadt einzurichten, hält die CDU-Ratsfraktion dennoch für nicht zielführend. Sie hat einen entsprechenden Antrag von SPD, Grünen und Linken in der heutigen Ratssitzung abgelehnt.

Seit 2006 gibt es das vom Bundestag beschlossene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darin ist für die Bundesrepublik geregelt, dass Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind. Zuständig sind in erster Linie Strafverfolgungsbehörden und bereits zahlreich existierende Präventionsprogramme auf ziviler und beruflicher Ebene.

„Es gibt in der Stadt bereits ein sehr gut aufgestelltes Ideen- und Beschwerdemanagement, an das sich betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn sie sich zum Beispiel bei städtischen Behördengängen diskriminiert fühlen. Bei Diskriminierungen im Berufsleben oder bei Beleidigungen auf offener Straße kümmern sich Polizei und Staatsanwaltschaft um die Anzeigen. Wir sehen da für die städtische Verwaltung keine weitreichendere Zuständigkeit, die die Einrichtung einer zusätzlichen Antidiskriminierungsstelle rechtfertigen würde“, begründet Thorsten Wendt, Vorsitzender des Ausschusses für Integrationsfragen im Rat der Stadt, die Ablehnung seiner Ratsfraktion.

Wendt verweist zudem darauf, dass sich die Stadt dem Themenkomplex durch die Beteiligung am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bereits intensiv widme. Die Koordinierungsstelle ist mit der laufenden zweiten Förderperiode eingebunden in das städtische Büro für Migrationsfragen und angesiedelt bei der Volkshochschule Braunschweig. Das Bundesprojekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Ziel ist es, zum Abbau von Gewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zur Förderung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie beizutragen. Darüber hinaus gebe es, so Wendt, unter anderem das Beratungsnetzwerk des Landes-Demokratiezentrums Niedersachsen sowie vielfältige Präventionsangebote unter anderem von der Polizei, aber auch von Gewerkschaften und gemeinwohlorientierten Einrichtungen.

„Angesichts des laufenden Abwägungsprozesses zur Haushaltsoptimierung bei der Stadt Braunschweig mit den weitreichenden und teilweise für die Bürgerinnen und Bürger schmerzhaften Kürzungsvorschlägen halten wir es auch unter finanziellen Aspekten für nicht vertretbar, eine Antidiskriminierungsstelle zu schaffen und damit teilweise sogar kommunale Parallelstrukturen aufzubauen“, argumentiert Wendt. Es sei völlig unklar, welche Kompetenzen eine solche Stelle überhaupt haben solle und ob sie überhaupt in irgendeiner Form sanktionieren könne. Die CDU hält nichts von wohl gut gemeintem, aber in letzter Konsequenz doch nicht durchdachtem Aktionismus.

Quelle: CDU-Ratsfraktion Braunschweig, 24.03.2020

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