Hier der Inhalt der Anfrage:

Bereits bei der Beschlussfassung über die städtische Stellungnahme zur Sperrbezirksverordnung (DS.-Nr. 21-15823-01) in der Ratssitzung am 11. Mai des vergangenen Jahres hatte die CDU-Fraktion ihre Forderung aus der vorangegangenen Diskussion erneuert: „Wir müssen zweigleisig fahren, um das Bordell rechtssicher verhindern zu können. Die Sperrbezirksverordnung ist eine Seite, der Abgleich mit der Position der Anwohner in Bezug auf den vorliegenden Bauantrag ist die andere Seite derselben Medaille.“
Klare Erwartung der CDU-Fraktion, aber auch anderer Ratsfraktionen war es, die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten der Stadt zu nutzen, um – losgelöst von der Sperrbezirksverordnung – das Bordell an der Berliner Straße zu verhindern. Für die CDU-Fraktion ist die Sperrbezirksverordnung schon immer eine Ergänzung im Verfahren – nicht
weniger, aber auch nicht mehr. Denn mit einer Sperrbezirksverordnung betritt die Polizeidirektion Braunschweig juristisches Neuland. Und deshalb war bereits im vergangenen Jahr klar, dass ein Scheitern vor Gericht einkalkuliert werden musste, sollte es Klagen geben.
Nun, rund ein Jahr später, scheinen sich große Teile der seinerzeit geäußerten Befürchtungen zu bewahrheiten. Denn am 27. Mai dieses Jahres lautete die Überschrift eines Artikels in der Braunschweiger Zeitung: „Kommt das Bordell an der Berliner Straße doch noch?“ Darin wird darüber informiert, dass dem 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg inzwischen zwei Normenkontrollanträge gegen die Sperrbezirksverordnung der Polizeidirektion Braunschweig vorliegen. Die Polizeidirektion Braunschweig steht zwar zur Sperrbezirksverordnung und wird sie vor Gericht verteidigen – der Ausgang dieser Verfahrenist heute jedoch ungewiss.
In diesem Artikel kann man weiterhin Folgendes nachlesen: „… 1200 Quadratmeter über einer Spielhalle sollten im Gewerbegebiet Petzvalstraße Ecke Berliner Straße zu einem Bordell werden. 20 Zimmer sollten an Prostituierte vermietet werden, so der Plan. Die Stadtverwaltung hatte zunächst wenig Bedenken. Wohl aber viele Anwohner, benachbarte Unternehmen und Einrichtungen. Die im vergangenen Jahr geänderte Sperrbezirksverordnung bot dann jedoch die Möglichkeit, den Bauantrag abzulehnen und dem Protest der Anwohner Rechnung zu tragen. Denn die „Verordnung über das Verbot der Prostitution im Teilgebiet Braunschweig des Bezirks der Polizeidirektion Braunschweig“, kurz Sperrgebietsverordnung, sieht jetzt als Orte der Prostitution neben der Bruchstraße nur noch
fünf weitere „Toleranzzonen“ im Stadtgebiet vor: Hansestraße-West und -Ost, Hafen sowie Friedrich-Seele-Straße-West und -Ost. Das Gewerbegebiet Petzvalstraße liegt in keiner dieser Zonen.“TOP 26.12001 von 2017 in ZusammenstellungAufgrund dieses Beitrages, der auch von weiteren Medien aufgegriffen wurde, haben sich
betroffene Anwohnerinnen und Anwohner nunmehr an die Ratsfraktionen gewandt. Denn die Argumente gegen ein Bordell an der Berliner Straße aus dem vergangenen Jahr sind auch die Argumente von heute.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand zum Bauantrag für das Objekt Berliner Straße 52?
2. Welche Schritte hat die Verwaltung unternommen, um ihre bauplanungsrechtlichen
Möglichkeiten zur Verhinderung eines Bordells an dieser Anschrift zu nutzen?
3. Welche Schritte hat die Verwaltung unternommen, um ihre Position mit derjenigen der Anwohner
abzugleichen?

Die zunächst mündlich gegebenen Antworten der Verwaltung sind für mich nicht ganz zufriedenstellend-leider.

Hier muss im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner gehandelt werden.

Wir bleiben an diesem Thema dran-im Rat aber auch im Bezirksrat.

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