Aufnahme hilfsbedürftiger Kinder aus Gaza und Israel (25-26985)

Gestern durfte ich als integrationspolitischer Sprecher die Sichtweise der CDU-Ratsfraktion Braunschweig zu diesem Thema anbringen. Letzte Woche hatten wir uns bereits im Ausschuss für Vielfalt und Integration mit diesem Thema beschäftigt. Wir lehnten den Antrag und Änderungsantrag in allen Punkten ab.

Es gilt das gesprochene Wort.

Redebeitrag Ratssitzung 09.02.2025, Aufnahme hilfsbedürftiger Kinder aus Gaza und Israel

(25-26985)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

liebe Kolleginnen,

liebe Kollegen,

die CDU-Fraktion sieht diesen Antrag von der Intention her sicherlich als gut gemeint an.

Allerdings hat die Verwaltung hier eingehend begründet, dass dieser Antrag bereits als erledigt anzusehen ist.

Hiernach ist bereits seitens der CDU und SPD geführten Bundesregierung die Initiative mehrerer Städte zur Evakuierung von verletzten und kranken Kindern aus Gaza mit dem Ziel der medizinischen Behandlung in Deutschland intensiv geprüft worden.

Der Ausreise von Kindern zu einer Behandlung in Deutschland aus diesem Gebietn schließen sich aufwändige Verfahren an.

Zielführender ist, dies sehen wir auch so, eine Behandlung vor Ort in den jeweiligen Nachbarländern.

Im Hauptfokus des Bundesinnenministeriums steht daher aktuell die Ausweitung der medizinischen Hilfe vor Ort und in regionaler Nähe.

Die Lage in den betroffenen Gebieten ist weiterhin unübersichtlich, täglich gibt es auch derzeit noch entsprechende Meldungen in den Medien.

Die Stadt Braunschweig steht im engen Kontakt mit anderen Kommunen und mit dem Deutschen Städtetag.

In der Stellungnahme steht weiterhin eindeutig:

Soweit es zukünftig zu einer Aufnahme von verletzten und kranken Kindern aus Gaza durch die Bundesrepublik Deutschland kommen sollte, ist die Stadt Braunschweig selbstverständlich bereit, im Rahmen der rechtlich geregelten Verteilungsverfahren ebenfalls Kinder aufzunehmen. Im Kontext des sogenannten Kleeblattverfahrens ist das Städtische Klinikum Braunschweig involviert und hat durch diverse Fälle aus der Vergangenheit bereits Erfahrungen, z. B. mit Kriegsversehrten aus der Ukraine gesammelt.

Von daher ist dieser Antrag von unserer Seite abzulehnen, wir schließen uns hier der Meinung der Verwaltung an.

Zur Ziffer 2 des Änderungsantrages ist aus unserer Sicht folgendes anzuführen:

Auch wenn wir gerne möchten, können wir nicht die ganze Welt retten. Sollte Trump in den nächsten Tagen militärisch gegen Venezuelas Diktator Maduro vorgehen, wird es dort auch zivile Opfer geben.

Sollen wir die alle einfliegen?

Was ist mit den Kindern aus der Ukraine? Was mit den hungernden Kindern im Sudan und herrscht nicht im Kongo noch Bürgerkrieg.

Auch hier passt Joachim Gauck: Unser Herz ist weit, aber unsere Mittel sind begrenzt.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

Antwort der Verwaltung zum Antrag:

„Im Antwortschreiben des Bundesministeriums des Inneren vom 17. Oktober 2025, auf das

der Antrag Bezug nimmt, wird erläutert, dass die Bundesregierung in den vergangenen

Monaten die Initiative mehrerer Städte zur Evakuierung von verletzten und kranken Kindern

aus Gaza mit dem Ziel der medizinischen Behandlung in Deutschland intensiv geprüft habe.

Das Ergebnis dieser Prüfung, die festgestellt habe, dass die Situation im Gaza-Streifen

weiter sehr unübersichtlich und nicht berechenbar sei, bestätigt sich aktuell weiter. Denn

trotz bestehender Waffenruhe seit dem 10. Oktober kommt es immer wieder zu gewaltsamen

Zwischenfällen. Beide Seiten werfen sich gegenseitig Verstöße gegen die Vereinbarung vor.

Im Hauptfokus des Innenministeriums stehe daher aktuell die Ausweitung der medizinischen

Hilfe vor Ort und in regionaler Nähe.

Wie im Anschreiben erläutert, würden sich mit der Ausreise von Kindern zu einer

Behandlung in Deutschland aus diesem Gebiet aufwändige Verfahren anschließen. Dafür

seien die aktuellen Verfahren (Kleeblattverfahren) nicht geeignet. Geklärt werden müssten

u.a. sicherheitsrechtliche Fragen, die Kostentragung und auch realistische Rückkehroptionen.

Dies zeigten bereits die seit Anfang des Jahres durch die Bundesregierung durchgeführten

Ausreiseunterstützungen für deutsche Staatsangehörige und ihrer drittstaatsangehörigen

Familienmitglieder.

Während des Prüfungsverfahrens der Bundesregierung und nach Vorlage des Ergebnisses,

hat sich die Stadt Braunschweig sowohl mit anderen Kommunen als auch mit dem

Deutschen Städtetag ausgetauscht, um mögliche politische wie administrative Dimensionen

einer Aufnahme zu beleuchten.

Soweit es zukünftig zu einer Aufnahme von verletzten und kranken Kindern aus Gaza durch

die Bundesrepublik Deutschland kommen sollte, ist die Stadt Braunschweig

selbstverständlich bereit, im Rahmen der rechtlich geregelten Verteilungsverfahren ebenfalls

Kinder aufzunehmen. Im Kontext des sogenannten Kleeblattverfahrens ist das Städtische

Klinikum Braunschweig involviert und hat durch diverse Fälle aus der Vergangenheit bereits

Erfahrungen, z. B. mit Kriegsversehrten aus der Ukraine gesammelt“.

<25-26985-01 Aufnahme hilfsbedürftiger Kinder aus Gaza und Israel.pdf>

Beispielfoto:

Fotograf: Heidemarie Mundlos

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