Die CDA Braunschweig sieht Änderungsbedarf am Entwurf der Elektroroller-Verordnung, wie sie derzeit vom Bundesverkehrsministerium in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wird.

Thorsten Wendt, Kreisvorsitzender der CDA Braunschweig, erläutert: „Aktuell ist eine Elektroroller-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums im parlamentarischen Beratungsprozess. Danach sollen künftig Gehwegflächen mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen bis zu einer Geschwindigkeit von 12 km/h generell genutzt werden dürfen. Hinzu kommt, dass sie auch noch als Abstellfläche für diese Fahrzeuge dienen dürfen sollen.“

Aus Sicht der CDA Braunschweig geht diese Verordnung in der vorgelegten Form zu weit, da hierdurch Unfälle regelrecht vorprogrammiert sind. Denn in der Realität sei es bereits jetzt zu erleben, dass einige motorisierte Verkehrsteilnehmer (die im Übrigen nicht einmal durch ein Nummernkennzeichen identifiziert werden können), die sich die Fußwegfläche mit Nutzern von z.B. Rollatoren teilen sollen, für sich das „Recht des Stärkeren“ reklamieren.

Thorsten Wendt: „Nicht nur für behinderte Menschen, sondern auch für Seniorinnen und Senioren sowie für Eltern kleiner Kinder ist es wichtig, dass das anders geregelt wird. Es sollte nicht der Regelfall, sondern nur der Ausnahmefall sein, dass Fahrzeuge wie Elektroroller Flächen für Fußgänger nutzen. Hier muss dringend nachgebessert werden und das berechtige Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer besser austariert werden.“

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