Die CDA Braunschweig strebt eine Änderung des Niedersächsischen Wahlgesetzes an, durch die Menschen mit Behinderung das volle Wahlrecht im Sinne von Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention erhalten sollen.

Thorsten Wendt, Kreisvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) in Braunschweig, erläutert: „Bisher schränkt das Niedersächsische Landeswahlgesetz das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung in bestimmten Fällen ein, so im Falle der dauerhaften Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten.“ Diese Einschränkung sei jedoch mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde und somit für sie rechtlich bindend ist, nicht vereinbar. Sozialpolitiker Thorsten Wendt: „Bei der Bestellung eines Betreuers wird die Fähigkeit zur politischen Willensbildung gar nicht abgeprüft. Das bedeutet de facto, dass Menschen, die durchaus geistig in der Lage sind, sich ein politisches Urteil zu bilden, dennoch nicht wählen dürfen.“ Dieser Zustand sei im Sinne des Inklusionsgedankens nicht weiter hinnehmbar – denn bei vergangenen Wahlen sei aufgrund des Betreuer-Passus ca. 10.000 Niedersachsen das Wahlrecht entzogen worden. Im CDU-Regierungsprogramm war die Forderung nach einer entsprechenden Änderung bereits enthalten. Thorsten Wendt abschließend: „Wir fordern den Niedersächsischen Landtag nun auf, entsprechend zu handeln – eine verabschiedungsfähige Vorlage ist zwischenzeitlich im Landtag eingebracht worden. Nun gilt es, Worten auch Taten folgen zu lassen.“

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