Hier die Pressemitteilung der CDU-Ratsfraktion von soeben!

Neuer Bebauungsplan soll das Bordell verhindern

CDU-Antrag: Nach der Niederlage vor Gericht muss Rechtssicherheit für Anwohner und Anlieger her.

BRAUNSCHWEIG (2. Februar 2024). Jetzt ist eingetreten, was die CDU-Ratsfraktion schon 2021 befürchtet hatte: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Sperrbezirksverordnung in Braunschweig, mit der das geplante Bordell an der Berliner Straße verhindert werden sollte, für unwirksam erklärt. Es gibt aktuell also keine rechtliche Handhabe gegen ein Bordell an dieser Stelle. Dagegen geht die CDU-Ratsfraktion mit einem Antrag auf einen neuen Bebauungsplan für das dortige Gewerbegebiet zur nächsten Ratssitzung am 20. Februar vor.

„Oberbürgermeister Thorsten Kornblum hat entgegen unserem Rat und unserer Forderung allein auf die Wirksamkeit der Sperrbezirksverordnung gesetzt, anstatt parallel und rechtzeitig auch einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, um den bordellartigen Betrieb in dem Gewerbegebiet gegenüber dem Wohngebiet ‚Alte Baumschule‘ grundsätzlich auszuschließen. Jetzt steht der Oberbürgermeister vor einem kommunalpolitischen Desaster“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt, Thorsten Köster, nach dem gestern veröffentlichten Urteil, gegen das keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde.

Die CDU-Ratsfraktion hatte seinerzeit bereits angekündigt, alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln auszuschöpfen, um ein solches Etablissement an dieser Stelle der Stadt zu verhindern, und konnte sich dabei auf ein breites Bündnis der Anwohner, von Anliegern und auch des CDU-Ortsverbandes Wabe-Schunter stützen. Deshalb wird die CDU-Ratsfraktion jetzt postwendend wieder aktiv. „Wir werden zur nächsten Ratssitzung fristgerecht einen Antrag zur Neufassung des dortigen Bebauungsplans einbringen“, sichert Heidemarie Mundlos, planungspolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, den Anwohnern zu. Einerseits gehe es um moralischen Schutz für Kinder und Jugendliche, andererseits um wirtschaftlichen Schutz für Immobilieneigentümer wegen des zu erwartenden Trading-down-Effekts des gesamten Gebiets, wenn sich dort tatsächlich ein Bordell ansiedeln dürfte, erläutert sie weiter.

Die alleinige Sperrbezirksverordnung war von Anfang an nicht die von der CDU präferierte Lösung. „In ihr steckte viel rechtliche Ungewissheit. Davor haben wir gewarnt. Der Verwaltung ist das nun auf die Füße gefallen. Wir hätten uns parallel die Arbeit an einem neuen Bebauungsplan gewünscht, der jetzt abgeschlossen gewesen wäre und Rechtssicherheit gegeben hätte. Jetzt gibt es für die Anwohner und Anlieger wieder neue Sorgen, die Oberbürgermeister Kornblum hätte verhindern können. Er war zu blauäugig und nicht konsequent genug“, kritisiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Köster.

Der aktuell geltende Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1973. Damals existierte noch Voigtländer, später war ein Möbelgeschäft an der Stelle des heutigen Löwenplays angesiedelt. In dieses Gebäude soll das geplante Bordell integriert werden. In den vergangenen Jahren hat sich in dem Umfeld viel geändert: Neben dem gegenüberliegenden Wohngebiet gibt es dort Einrichtungen der Lebenshilfe, eines Rettungsdienstes und für Physiotherapie. Außerdem ist in unmittelbarer Nähe eine Straßenbahnhaltestelle eingerichtet worden. Und es existiert ein dort direkt vorbeiführender Radweg, der tagtäglich jeweils von sehr vielen Schülerinnen und Schülern genutzt wird.

„Es müssen angesichts dieser städtebaulichen Situation Wege gefunden werden, das Bordell rechtssicher zu verhindern. Wir erwarten diesmal breite Zustimmung im Rat der Stadt auch von Rot-Grün und schnelles Handeln der Verwaltung. Da ist Oberbürgermeister Kornblum gefordert“, erläutert Heidemarie Mundlos die erneute zielführende Initiative der CDU-Ratsfraktion.

Thorsten Köster

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