Als sozialpolitischer Sprecher durfte ich mich gestern zum Themenfeld und zur Vorlage Nachbarschaftszentren äußern.

Die Vorlage wurde unter TOP 17 in der Tagesordnung abgearbeitet.

Nachfolgend mein Beitrag hierzu:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Einrichtung von zunächst 4 Nachbarschaftszentren, wie in den Anlagen „Bewertung und Prioritätenlisten“ und „Finanzbedarf“ vorgeschlagen, wird  seitens der CDU-Fraktion begrüßt.

Laut Vorlage wurde die Verwaltung  beauftragt, mit den Beschlüssen des Rates zum Bedarfsplan Nachbarschaftszentren (DS 18-08424) sowie zum ISEK Braunschweig 2030 (DS 18-08544), Planungen zur Implementierung von Nachbarschaftszentren (NBZ) aufzunehmen und Vorschläge zur priorisierten Umsetzung zu unterbreiten.

Die Veranstaltungen in den Stadtbezirken wurden mit breiter Beteiligung durchgeführt.

Die Nachbarschaftszentren sollen laut Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung des Dritte-Orte-Konzeptes als niedrigschwellige Begegnungsorte für die jeweilige Stadtteilbevölkerung dienen sowie über die Ausübung einer sozialraumorientierten Gemeinwesenarbeit zur sozialen Quartiersentwicklung beitragen.

Allerdings ist für uns nicht ganz nachvollziehbar, warum beispielsweise ambet bislang keine Berücksichtigung gefunden hat, ein aus unserer Sicht sehr gut herausgearbeiteter Zuschuss-Antrag liegt ja bereits hierzu vor.

Ambet hat ein schlüssiges Konzept vorgelegt, ferner hat der Betrieb gute Erfahrungen in der Seniorenarbeit.

Der Achilles-Hof in Watenbüttel sei hier als besonders beispielhaft erwähnt.

Laut vorliegender Ausarbeitung der Stadt Braunschweig bestehen bei drei priorisierten Projekten keinerlei inhaltliche Vorerfahrungen. Ein Projektträger (im Siegfriedviertel) verfügt hierüber.

Nun zeigt sich, dass wohl auch noch Gespräche zur Realisierung des Standortes Südstadt erforderlich sind.

Deshalb unser Änderungsantrag, der durch die Initiative von Oliver Schatta entstanden ist, als Reaktion auf offensichtlich offene Fragen.

Ich habe gehört, dass die SPD diesen Änderungsantrag ablehnen will. Kaum nachvollziehbar. Wer Bürgerbeteiligung und  Transparenz predigt, sollte auch entsprechend handeln.

Oder ist das Bestandteil des derzeitigen Wahlkampfes? Schade!

Sinnvoller wäre es gewesen, 2 Träger mit entsprechender Erfahrung zu berücksichtigen, sowie zwei neue Träger.

Es gilt: Synergieeffekte zu nutzen, Fehler die schon einmal gemacht wurden, müssen nicht wiederholt werden.  

Angesichts der Tatsache, dass es einen Doppelhaushalt gibt, und damit wie im Ausschuss ausgeführt die nächste Runde für weitere Nachbarschaftszentren erst für das Jahr 2025 geplant ist, rege ich an im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber nachzudenken, was wirklich erforderlich ist.

Ist es nicht zielführender,  bereits für 2024 in die nächste Runde einzusteigen und 4 weitere Nachbarschaftszentren, die bereits über grundlegende Erfahrungen verfügen wie z.B. Gliesmarode am Soolanger und der Achilleshof in Watenbüttel, ins Rennen zu schicken?

Der Vorschlag zur gesamten Priorisierungsliste der NBZ wird für den nächsten AfSG am 11.11.2022 vorbereitet.

Wir bitten nochmals um Unterstützung für unseren Änderungsantrag, Dank an Oliver Schatta, der sich in der Südstadt um dieses Thema gekümmert hat.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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