Die Fraktionen der CDU, BIBS und die FDP haben die dringende Notwendigkeit zur
systematischen Erfassung der ausgefallenen vertraglich geschuldeten Betreuungszeiten deutlich
gemacht. Viele Eltern berichten von phasenweise sehr belastenden Situationen, in denen die
Betreuung kurzfristig um mehrere Stunden und teilweise schon für den Folgetag gekürzt wird. Der
Antrag richtete sich explizit nicht gegen die Einrichtungen und deren Personal. Vielmehr sind die
Antragsteller der Meinung, dass es einer Öffentlichkeit für den Umfang des Problems bedarf um die
Ausmaße greifbar zu machen. Es kann nicht sein, dass die berufstätigen Eltern immer wieder vor
vollendete Tatsachen gestellt werden und wiederum an ihren Arbeitsplätzen fehlen und weitere
Folgeprobleme ausgelöst werden. Diese Ansicht wurde von der SPD nicht geteilt. Man behauptete,
dass dieses Problem längst bekannt sei und das konkrete Ausmaß sei nicht relevant und würde die
städtische Verwaltung nur unnötig zusätzlich belasten. FDP, CDU und BIBS unterstreichen, dass ein
Rechtsanspruch für einen Ganztagsbetreuungsplatz nur Sinn macht, wenn die Stadt auch die
verlässliche Betreuung gewährleistet und Abweichungen erfasst um mögliche Lösungen
auszuarbeiten. Grundsätzlich ist die Verwaltung der Stadt als Dienstleister auch und vor allem für
berufstätige Eltern und Familien in der Pflicht die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und
vor allem auch im Hinblick auf die Gleichberechtigung ist es notwendig, dass auch berufstätige
Frauen und Alleinerziehende eine verlässliche Betreuung vorfinden und die Stadt sich hier den
vorhandenen Problemen transparent stellt.

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